Hochschulrecht & Gremienarbeit
Die Abteilung für hochschulrechtliche, akademische und hochschulpolitische Aufgaben betreut in erster Linie die Zentralen Gremien der Universität.
Die Mitarbeiter*innen der Abteilung organisieren die Sitzungen des Rektorates, des Senates, des Hochschulrates sowie des Regionalbeirates. Neben der Erstellung der Tagesordnung ist die Abteilung 3.1 auch für die Protokollführung zuständig. Ergänzt wird dieser Aufgabenbereich durch die administrative Unterstützung des vom Rektorat gebildeten Personalausschusses.
Sie sind für die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen für die o. g. Gremien, die z. T. mehrstufig verlaufen, verantwortlich. So wird zur Vorbereitung der Wahl des Rektorates eine jeweils aus drei Mitgliedern des Senates und des Hochschulrates gebildete Findungskommission eingesetzt. Die Wahl selbst wird von der Hochschulwahlversammlung durchgeführt, der alle Mitglieder des Senates und des Hochschulrates angehören, wobei das Stimmrecht in diesem Gremium nur die stimmberechtigten Mitglieder des Senates und die externen Mitglieder des Hochschulrates ausüben dürfen. Die Wahl des Hochschulrates obliegt dem Auswahlgremium, das aus jeweils zwei Mitgliedern des Senates und des Hochschulrates sowie einer/einem Vertreter*in des Ministeriums (mit zwei Stimmen) gebildet wird.
Gemeinsam mit der Wahl des Senates werden die Wahlen der Fakultätsräte, der zentralen Gleichstellungsbeauftragten und der Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte organisiert und durchgeführt. Die Abteilung 3.1 berät in diesem Zusammenhang den für diese Wahlen verantwortlichen Wahlvorstand und – bezüglich der Wahl der zentralen Gleichstellungsbeauftragten – das Wahlfrauengremium.
Der Abteilung 3.1 obliegt auch die Wahlen der zentralen Kommissionen des Senates, die stets zu Beginn der jeweiligen Amtsperiode vom Senat durchzuführen sind.
Die Abteilung 3.1 unterstützt den Wahlvorstand bei den Wahlen des Studierendenparlaments und der Fachschaften, insbesondere hinsichtlich der Erstellung der für die Wahlen benötigten Wählerverzeichnisse und berät ihn in rechtlichen Angelegenheiten.
Die hochschulrechtlichen Zuständigkeiten der Abteilung 3.1 erstrecken sich insbesondere auf die Klärung statusrechtlicher Fragen sowie die rechtliche Prüfung von Satzungen und Ordnungen der Universität. Ausgenommen hiervon sind die Prüfungsordnungen. Die Mitarbeiter*innen der Abteilung 3.1 sind hierbei den zentralen Organisationseinheiten der Universität auch konzeptionell behilflich. Alle Satzungen und Ordnungen werden von der Abteilung 3.1 in den Amtlichen Miteilungen der Universität veröffentlicht.
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