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Die Abteilung 3.1 berät die Hochschulleitung in hochschulrechtlichen und hochschulpolitischen Grundsatzfragen, erarbeitet Entwürfe für zentrale Ordnungen und Satzungen und ist federführend bei der Vorbereitung und Durchführung der Gremienwahlen. Sie unterstützt die Tätigkeit des Hochschulrates, des Senates, des Rektorates und des Regionalbeirates und ist verantwortlich für die Veröffentlichung der Amtlichen Mitteilungen der Universität.
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