Hochschulrecht & Gremienarbeit
Das Dezernat für akademische und studentische Angelegenheiten berät die Hochschulleitung in hochschulrechtlichen und hochschulpolitischen Grundsatzfragen, erarbeitet Entwürfe für zentrale Ordnungen und Satzungen und ist federführend bei der Vorbereitung und Durchführung der Gremienwahlen. Es unterstützt die Tätigkeit des Hochschulrates, des Senates, des Rektorates und des Regionalbeirates. Das Dezernat führt die Zulassungsverfahren in zulassungsbeschränkten Studiengängen durch und ist verantwortlich für Einschreibungen, Rückmeldungen, Beurlaubungen und Exmatrikulationen. Es unterstützt die Prüfungsausschüsse bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben in der Prüfungsverwaltung und ist Ansprechpartner bei prüfungsrechtlichen Fragen.
Das Dezernat wird von Anna Konopka geleitet und besteht aus vier Abteilungen und einer Stabsstelle.
Das Campus-Management ist wesentlicher Bestandteil einer Universität und regelt sämtliche Arbeitsabläufe im Bereich des "Student-LifeCycle". Es umfasst die Abläufe von Interessierten über sich Bewerbende und zugelassene Studierende bis zur Exmatrikulation von Absolventinnen und Absolventen. Zudem unterstützt es die Organisation des Studiums und der Prüfungsleistungen sowie der Prüfungsordnungen als Basis der Prüfungsverwaltung.
Die Abteilung 3.1 berät die Hochschulleitung in hochschulrechtlichen und hochschulpolitischen Grundsatzfragen, erarbeitet Entwürfe für zentrale Ordnungen und Satzungen und ist federführend bei der Vorbereitung und Durchführung der Gremienwahlen. Es unterstützt die Tätigkeit des Hochschulrates, des Senates, des Rektorates und des Regionalbeirates und ist verantwortlich für die Veröffentlichung der Amtlichen Mitteilungen der Universität.
Das Studierendensekretariat ist die Anlaufstelle für Studieninteressierte und Studierende mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung sowie ihnen gleichgestellten Vorbildung. Das Studierendensekretariat führt die Zulassungsverfahren in zulassungsbeschränkten Studiengängen durch, berät bei Fragen zum Bewerbungsverfahren für einen Studienplatz und ist verantwortlich für Einschreibungen, Rückmeldungen, Beurlaubungen, Umschreibungen und Exmatrikulationen.
Das Internationale Studierendensekretariat ist die Anlaufstelle für Studieninteressierte und Studierende mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung in Fragen rund um die Themen Studienbewerbung und -verwaltung. Es ist zuständig für Zulassungsverfahren, Einschreibung, Rückmeldung, Beurlaubung, Fach- und Studiengangänderungen sowie Exmatrikulationen dieser Zielgruppe und setzt die internationalen Incoming-Mobilitäten administrativ um.
Das Zentrale Prüfungsamt unterstützt die Prüfungsausschüsse bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben in der Prüfungsverwaltung und ist Ansprechpartner bei prüfungsrechtlichen Fragen.
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